Geschichte

Bereits im Jahre 1908 hat sich der Leipziger praktische Arzt Dr. Paul Streffer auf dem Internationalen Kongress für das Rettungswesen in Frankfurt/Main für die ärztliche Hilfeleistung am Unglücksort sowie die ärztliche Leitung des Krankentransports ausgesprochen.

Durch den 2. Weltkrieg verzögerte sich jedoch die Entwicklung der zivilen Notfallmedizin. Danach kümmerten sich die praktischen Ärzte im geteilten Deutschland um eine Notfallversorgung vor Ort und den Transport ins Krankenhaus. In der DDR wurde das bisher praktizierte System 1953 durch eine Anordnung weitgehend fortgeschrieben.

Von 1967 an etablierte sich das System der Dringlichen Medizinischen Hilfe nach Anweisung des Gesundheitsministeriums der DDR. Eine notfallmedizinische Versorgung durch ein Notarztsystem wurde zunächst in Ballungsgebieten, später auch in der Fläche organisiert. Die Dispositionen übernahmen die Leitstellen des DRK. Entsprechend der 15. Konferenz der Gesundheitsminister der RGW-Staaten wurden 1974 in Budapest der „medizinische Notfall“ allgemeinverbindlich definiert und entsprechende Strukturen für jegliches medizinisches Hilfeersuchen vom dringenden Hausbesuch bis zum lebensbedrohlichen Notfall geschaffen. 

Rettungswagen der Ambulanz Erfurt, 1992

Einsatzfahrzeuge der Ambulanz Erfurt, 1992

Krankenwagen der Ambulanz Erfurt, 1998

„Anweisung zur dringlichen medizinischen Hilfe“

Unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Arbeit mit der seit 1967 bestehenden “Anweisung zur dringlichen medizinischen Hilfe” wurden 1975 vom Ministerium für Gesundheitswesen zusammen mit dem Präsidium des DRK der DDR weitere Schritte bei der Stabilisierung der Versorgung der Notfallpatienten in der Prähospitalphase konzipiert. Der neue Leistungsbereich des staatlichen Gesundheitswesens – die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) – nahm 1976 in zehn Bezirks- und vier Kreisstädten der Republik die Funktion auf.

Die Struktur der Schnellen Medizinischen Hilfe mit ihren Elementen Leitstelle, Gruppe der Dringlichen Medizinischen Hilfe, Gruppe des Dringlichen Hausbesuchsdienstes, Gruppe des Dringlichen Kinderärztlichen Hausbesuchsdienstes und dem Krankentransport des DRK der DDR wurde anschließend zügig umgesetzt. Neben der einheitlichen Notrufnummer 115 gab es eine einheitliche medizinische Ausstattung der Fahrzeuge und eine einheitliche medizinische Dokumentation.
Das System der Schnellen Medizinischen Hilfe konnte seine Leistungsfähigkeit nur bis 1990 unter Beweis stellen. Die SMH wurde nach der Wende aufgelöst. Die Rettungsdienstaufgaben wurden anschließend durch die Städte oder Landkreise neu ausgeschrieben. 

Die Ambulanz Erfurt (vormals Krankentransport Stotternheim/ Krankentransport Haubenreißer und Partner) führte bis zum Auslaufen, der durch die Kreisverwaltung Erfurt- Land erteilten Genehmigungen zum qualifizierten Krankentransport in 1995, Krankentransporte mit Kranken- und Rettungswagen durch.

Durch das Thüringer Rettungsdienstgesetz wurde der qualifizierte Krankentransport 1992 aus dem Personenbeförderungsgesetz in das landesspezifische Rettungsdienstgesetz übertragen. Ab diesem Zeitpunkt musste jedes bis dato tätige Krankentransport- und Rettungsdienstunternehmen welches weiterhin Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung durchführen wollte, in das öffentliche Rettungsdienstsystem integriert werden. 

Ab 1996 wurde die Ambulanz Erfurt zunächst mit Leistungen des qualifizierten Krankentransportes im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt betraut. Bereits 2000 wurde die Ambulanz Erfurt als vollumfänglicher Partner der Landeshauptstadt Erfurt mit Rettungs- und Krankenwagen zur Versorgung der Erfurter Bevölkerung in das Rettungsdienstsystem integriert.

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